Rufen Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116117) an – der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach können Sie uns unter 02434 / 5564 erreichen. Sie müssen nicht sofort handeln: Sie haben bis zu 36 Stunden Zeit, bevor wir den Verstorbenen abholen. Nutzen Sie diese Zeit für die Familie.
Die Kosten einer Bestattung sind individuell und hängen von Bestattungsart, Sarg oder Urne, Trauerfeier und weiteren Wünschen ab. Wir besprechen alles transparent im persönlichen Gespräch und erstellen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot. Für eine erste Orientierung stehen wir Ihnen jederzeit unverbindlich unter 02434 / 5564 zur Verfügung.
Nach dem Tod muss die Überführung innerhalb von 36 Stunden erfolgen. Die Beerdigung selbst findet in der Regel 3 bis 8 Tage nach dem Todesfall statt. Wir übernehmen alle Formalitäten und stimmen den Ablauf gemeinsam mit Ihnen ab – so bleibt Ihnen Zeit für die Trauer.
Wir begleiten Sie bei Erdbestattungen, Feuerbestattungen (Urnenbeisetzung, Aschenverstreuung, Seebestattung) und Naturbestattungen – zum Beispiel im FriedWald Niederkrüchten oder auf dem Naturfriedhof Bergerbos in den Niederlanden. Alle Bestattungsformen können individuell und würdevoll gestaltet werden.
Ja. Unser hauseigener Raum der Erinnerung steht für individuelle Trauerfeiern zur Verfügung – im kleinen Familienkreis oder in größerer Gemeinschaft. Sie gestalten die Feier nach Ihren Wünschen; wir unterstützen Sie bei Musik, Texten und Ablauf. Der Hauptstandort in Wegberg ist barrierefrei zugänglich.
Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie Ihre Wünsche für die eigene Bestattung schriftlich fest und entlasten Ihre Angehörigen im Trauerfall – emotional und finanziell. Wir bieten zwei Modelle an: den Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag (Einmalzahlung) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sowie die Sterbegeldversicherung (monatlicher Beitrag). Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Ja – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Verstorbene wird für die Überführung ins Krematorium in einem Sarg aus Naturholz aufgebahrt, der gemeinsam mit dem Verstorbenen eingeäschert wird. Das Holz ist für den technischen Ablauf der Kremierung notwendig. Die Asche kehrt anschließend in einer Aschekapsel zurück, die wir in die von Ihnen gewählte Urne überführen.
Für die Beurkundung und Organisation der Bestattung benötigen wir: den Personalausweis des Verstorbenen, die Todesbescheinigung des Arztes sowie – je nach Familienstand – Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil. Wir begleiten Sie durch alle Formalitäten und klären gemeinsam, welche Dokumente in Ihrer Situation gebraucht werden.
Ja, das ist ausdrücklich möglich. Wir glauben, dass Abschied nehmen Zeit braucht. Sie und Ihre Familie dürfen bei der hygienischen Versorgung des Verstorbenen anwesend sein und einbezogen werden. Auch eine Aufbahrung und Verabschiedung bei uns im Haus ist selbstverständlich möglich.
Die Pflicht zur Kostentragung liegt zunächst bei den sogenannten Unterhaltspflichtigen – also Ehepartnern und Kindern – unabhängig davon, ob sie erben oder nicht. Erben haften für Beerdigungskosten nur im Rahmen des Nachlasses. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Ansprüche gegenüber Krankenkasse, Rentenversicherung oder Sterbegeldversicherung bestehen.